Grundsteuer - Befreiung

Für ein Wohnhaus, dessen Errichtung durch das Land Niederösterreich (Wohnbauförderung) gefördert wurde und für das eine Fertigstellungsmeldung vorliegt, kann eine zeitliche Grundsteuerbefreiung beantragt werden.
Das Ausmaß der Grundsteuerbefreiung ist von der Grundstücksgröße abhängig und kann maximal 90 %, auf eine Dauer von höchstens 20 Jahre ab Fertigstellung, betragen. Eine Grundsteuerbefreiung kann nur über schriftlichen Antrag erfolgen.

Die Grundsteuerbefreiung beginnt mit dem Anfang des Kalenderjahres nach Antragstellung und Rechtskraft der Fertigstellung und endet ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt, in dem sie wirksam geworden ist, nach Ablauf des 20. Kalenderjahres, das auf die Rechtskraft der Fertigstellung folgt. Wird das Förderungsdarlehen gänzlich rückgezahlt oder die Zusicherung über eine Förderung widerrufen, so endet auch die Grundsteuerbefreiung. Bei verspäteter Einbringung des Befreiungsantrages wird die Befreiungsdauer entsprechend gekürzt.