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Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt: € 450,-- Berechnungsformel: Berechnungsfläche mal Bauklassenkoefizient mal Einheitssatz. Berechnungsfläche = Wurzel aus Fläche des Grundstückes
Aktuelle Verordnung Aufschließung NEU
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